
Bericht zur konstituierenden und 1.Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung
Groß-Bieberau am 20. April 2026
Die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Groß-Bieberau fand am
20. April 2026 im Parlamentssaal des Bürgerzentrums statt und war außerordentlich
gut besucht. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich vor Ort
ein Bild von der kommunalpolitischen Arbeit zu machen und den Start der neuen
Legislaturperiode zu verfolgen.
Nach der Eröffnung und Begrüßung durch die Bürgermeisterin Fr. Vogt wurde die
Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt. Mit 23 anwesenden Abgeordneten
war diese zweifelsfrei gegeben. Im Anschluss wurde das Mitglied mit der längsten
Parlamentszugehörigkeit festgestellt. Diese Ehre wurde Fr. Fritsch zu teil.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde Herr Bernd Führer (SPD) mit lediglich seiner
eigenen Enthaltung zum Stadtverordnetenvorsteher gewählt. Mit der Annahme des
Amtes verband er eine engagierte Rede, in der er die Bedeutung einer
parteiübergreifenden Zusammenarbeit betonte. Besonders hob er hervor, dass
sachorientiertes Handeln und der Wettbewerb um die besten Ideen im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger von Groß-Bieberau stehen müssen.
Diese Worte fanden breite Zustimmung im Plenum und setzten einen positiven
Ton für die kommende Zusammenarbeit.
Auch die weiteren Personalentscheidungen spiegelten die im Vorfeld abgestimmte,
konstruktive Zusammenarbeit aller Fraktionen wieder:
A) Vertreter des Stadtverordnetenvorstehers (in Reihenfolge):
- Herr Bernius
- Herr Wegel (CDU)
- Frau Kohestanian
B) Schriftführer (in Reihenfolge):
- Herr Heil
- Herr Maul
- Herr Schumann
C) Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten:
- Herr Göbel (1.Stadtrat / CDU)
- Herr Seibel
- Herr Schellhaas
- Herr Jung
- Herr Liebig
- Herr Glott (CDU)
- Herr Goldbach
Wir gratulieren unseren Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
der CDU herzlich zur Übernahme ihrer verantwortungsvollen Ämter
und wünschen ihnen für ihre Aufgaben viel Erfolg, eine glückliche
Hand und stets gute Entscheidungen zum Wohle unserer Stadt.
Zugleich sprechen wir auch allen weiteren gewählten
ehrenamtlich Engagierten unsere Anerkennung und Glückwünsche
aus und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit
über alle Fraktionen hinweg.
Alle Wahlen wurden gemäß Tagesordnungspunkt 08 für gültig befunden.
Bemerkenswert war darüber hinaus, dass sämtliche Abstimmungen einstimmig und per
Akklamation erfolgten. Dieses geschlossene Abstimmungsverhalten ist insbesondere auf die
im Vorfeld geführten konstruktiven Gespräche zwischen allen Fraktionen zurückzuführen.
Es zeigt deutlich, dass über Parteigrenzen hinweg ein gemeinsames Verständnis für die
anstehenden Aufgaben besteht und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Sinne der Stadt vorhanden ist.
Auch die zügige und strukturierte Durchführung der Sitzung – einschließlich der Wahl, Einführung,
Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten – unterstreicht die Effizienz
und Zielorientierung der Stadtverordnetenversammlung. Es bleibt abzuwarten,
ob sich diese Arbeitsweise als neue „Groß-Bieberauer Geschwindigkeit“ etablieren wird.
Insgesamt kann die konstituierende Sitzung als gelungener Auftakt gewertet werden. Sie war geprägt
von gegenseitigem Respekt, konstruktivem Austausch und dem klaren Willen aller Beteiligten,
gemeinsam Verantwortung für die Zukunft der Stadt zu übernehmen. Die fraktionsübergreifende
Zusammenarbeit und die sachorientierten Gespräche bilden hierfür eine tragfähige Grundlage.
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Tagesordnung (Stand: 16.04.2026)
Öffentlicher Teil:
TOP 01: Eröffnung der Sitzung durch die Bürgermeisterin
TOP 02: Feststellung des Mitgliedes mit der längsten Parlamentszugehörigkeit
TOP 03: Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 04: Wahl der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
TOP 05: Wahl der Vertreterinnen und/oder Vertreter des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
TOP 06: Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
TOP 07: Wahl der Schriftführerin / des Schriftführers und ihrer/seiner Vertreterinnen/Vertreter
TOP 08: Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zur:
– Stadtverordnetenversammlung (§ 26 KWG),
– des Ortsbeirats (§ 26 KWG),
– sowie der Wahl des Bürgermeisters (§ 50 KWG)
– und über Einsprüche nach § 25 KWG und § 49 KWG
TOP 09: Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten
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